Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

 

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage eines jeden Vertrages, den die Firma RheinAlpin - Höhensicherheitstechnik (Auftragnehmer) mit dem Auftraggeber schließt. Der Einbeziehung von gegenteiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber angibt, uns nur zu seinen Bedingungen beauftragen zu wollen. Sämtliche Änderungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

 

 

2. RheinAlpin Onlineshop

 

2.1.  Zustandekommen des Vertrages

 

Die Vertragssprache ist deutsch.

Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren.

Bereits mit dem Einstellen des jeweiligen Produkts auf unserer Internetseite unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Angebot zum

Abschluss eines Vertrages über das Online-Warenkorbsystem zu den in der Artikelbeschreibung angegebenen Bedingungen.

Der Vertrag kommt über das Online-Warenkorbsystem wie folgt zustande:

Die zum Kauf beabsichtigten Waren werden im "Warenkorb" abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können

Sie den "Warenkorb" aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen.

Nach Aufrufen der Seite "Kasse" und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden Ihnen

abschließend die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt.

Soweit Sie als Zahlungsart ein Sofortzahl-System (z.B. PayPal) nutzen, werden Sie entweder auf die Bestellübersichtsseite in unserem Online-Shop geführt oder auf die Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems weitergeleitet.

Erfolgt eine Weiterleitung zu dem jeweiligen Sofortzahl-System, nehmen Sie dort die entsprechende Auswahl bzw. Eingabe Ihrer Daten vor.

Abschließend werden Ihnen auf der Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems oder nachdem Sie zurück in unseren Online-Shop

geleitet wurden, die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt.

Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, die Angaben in der Bestellübersicht nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch

über die Funktion "zurück" des Internetbrowsers) bzw. die Bestellung abzubrechen.

Mit dem Absenden der Bestellung über die entsprechende Schaltfläche ("zahlungspflichtig bestellen" oder ähnliche Bezeichnung) erklären Sie rechtsverbindlich die Annahme des Angebotes, wodurch der Vertrag zustande kommt.

 

 

2.2. Angebote

 

Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in

Textform als PDF, per Mail.

Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

 

 

2.3. Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt

 

Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

Sind Sie Unternehmer, gilt ergänzend Folgendes:

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung

vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.

Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe

des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Sie sind weiter zur

Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.

Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes

der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer

Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

 

 

2.4. Gewährleistung

 

Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach,

hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

Soweit ein Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen abweicht, gilt die Abweichung nur dann als vereinbart, wenn Sie vor

Abgabe der Vertragserklärung durch uns über selbige in Kenntnis gesetzt wurden und die Abweichung ausdrücklich und gesondert

zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde.

Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen:

Als Beschaffenheit der Ware gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht

jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.

Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl,

können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten

Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Ware oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas

anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen

anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Fristverkürzung gilt nicht:

  • für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
  • soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben;
  • bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben;
  • bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, die Sie im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen uns haben.

 

2.5. Preise und Zahlungsmodalitäten

 

Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle

Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.

Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie sind über eine entsprechend bezeichnete Schaltfläche auf

unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot aufrufbar, werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind von

Ihnen zusätzlich zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist.

Erfolgt die Lieferung in Länder außerhalb der Europäischen Union können von uns nicht zu vertretende weitere Kosten anfallen, wie

z.B. Zölle, Steuern oder Geldübermittlungsgebühren (Überweisungs- oder Wechselkursgebühren der Kreditinstitute), die von Ihnen zu

tragen sind.

Entstandene Kosten der Geldübermittlung (Überweisungs- oder Wechselkursgebühren der Kreditinstitute) sind von Ihnen in den Fällen

zu tragen, in denen die Lieferung in einen EU-Mitgliedsstaat erfolgt, die Zahlung aber außerhalb der Europäischen Union veranlasst wurde.

Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer

Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen.

Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort

zur Zahlung fällig.

 

 

2.6. Lieferbedingungen

 

Die Lieferbedingungen, der Liefertermin sowie gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen finden sich unter einer

entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot.

Soweit Sie Verbraucher sind ist gesetzlich geregelt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der

verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an Sie übergeht, unabhängig davon, ob die Versendung

versichert oder unversichert erfolgt. Dies gilt nicht, wenn Sie eigenständig ein nicht vom Unternehmer benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt haben.

Sind Sie Unternehmer, erfolgt die Lieferung und Versendung auf Ihre Gefahr.

 

 

2.7. Gesetzliches Mängelhaftungsrecht

 

Die Mängelhaftung richtet sich nach der Regelung "Gewährleistung".

 

 

3. Schulungen

 

3.1.  Zustandekommen des Vertrages

 

Die Vertragssprache ist deutsch.

Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Dienstleistungen (Schulungen).

Bereits mit dem Einstellen der jeweiligen Dienstleistung auf unserer Internetseite unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Angebot zum

Abschluss eines Vertrages über das Online-Warenkorbsystem unseres Onlineshops, zu den in der Artikelbeschreibung angegebenen Bedingungen.

Der Vertrag kommt über das Online-Warenkorbsystem wie folgt zustande:

Die zum Kauf beabsichtigten Dienstleistungen werden im "Warenkorb" abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den "Warenkorb" aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen.

Nach Aufrufen der Seite "Kasse" und der Eingabe der persönlichen Daten, werden Ihnen abschließend die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt.

Soweit Sie als Zahlungsart ein Sofortzahl-System (z.B. PayPal) nutzen, werden Sie entweder auf die Bestellübersichtsseite in unserem Online-Shop geführt oder auf die Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems weitergeleitet.

Erfolgt eine Weiterleitung zu dem jeweiligen Sofortzahl-System, nehmen Sie dort die entsprechende Auswahl bzw. Eingabe Ihrer Daten vor.

Abschließend werden Ihnen auf der Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems oder nachdem Sie zurück in unseren Online-Shop

geleitet wurden, die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt.

Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, die Angaben in der Bestellübersicht nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch

über die Funktion "zurück" des Internetbrowsers) bzw. die Bestellung abzubrechen.

Mit dem Absenden der Bestellung über die entsprechende Schaltfläche ("zahlungspflichtig bestellen" oder ähnliche Bezeichnung) erklären Sie rechtsverbindlich die Annahme des Angebotes, wodurch der Vertrag zustande kommt.

 

 

3.2. Angebote

 

Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in

Textform als PDF, per Mail.

Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail und zum Teil in persönlicher Korrespondenz. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

 

 

3.3. Gewährleistung

 

RheinAlpin – Höhensicherheitstechnik verpflichtet sich, die Schulungsinhalte stets am aktuellen Stand der gesetzlichen Vorschriften und Empfehlungen zu halten. Sollten in den gesetzlichen Vorschriften und Empfehlungen widersprüchliche Vorgaben stehen, verpflichtet sich RheinAlpin – Höhensicherheitstechnik, die in der gesetzlichen Hierarchie höherwertigen Vorschriften und Empfehlungen zu befolgen.

 

Alle Schulungsteilnehmer sind über die Betriebshaftpflichtversicherung versichert. RheinAlpin – Höhensicherheitstechnik verpflichtet sich, ausschließlich Teilnehmer zu schulen, welche über eine entsprechend ärztlich nachgewiesene körperliche Tauglichkeit verfügen.

Bei Unfällen, oder Notfällen, welche auf Verletzungen, Erkrankungen, oder Beeinträchtigungen eines Teilnehmers zurückzuführen sind, welche entweder unbekannt, oder verschwiegen wurden, ist RheinAlpin – Höhensicherheitstechnik, bzw. deren Betriebshaftpflichtversicherung nicht haftbar zu machen.

 

 

3.4. Preise und Zahlungsmodalitäten

 

Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.

Sie sind über eine entsprechend bezeichnete Schaltfläche auf

unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot aufrufbar, werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind von

Ihnen zusätzlich zu tragen.

Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer

Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen.

Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort

zur Zahlung fällig.

Die Teilnahme an über unser Onlineshopsystem gebuchten Schulungen, ist ausschießlich per Vorkasse möglich.

Schulungen welche bei Kunden, über Angebot und Bestellung abgewickelt werden, werden nach Leistungserbringung in Rechnung gestellt. Das Zahlungsziehl beträgt in jedem Fall maximal 10 Tage.

 

3.5. Stornierung:

 

Sollte eine Schulung aus folgenden Gründen ausfallen, erhalten sämtliche Teilnehmer die Seminargebühren zurück:

 

  • Unterschreitung der Mindestteilnehmeranzahl 7 Tage vor Seminarbeginn
  • Krankheit der Ausbilder

 

Eine Teilnahme an einer Schulung ist erst nach Eingang der Zahlung möglich.

Ein Zurücktreten von der Anmeldung (Stornierung) ist bis 14 Tage vor Seminarbeginn möglich.

 

 

3.6. Teilnahmebedingungen der einzelnen Schulungen

 

3.6.1. Grundlehrgang SRHT

 

Die Ausbildung erfolgt nach den Vorschriften und Empfehlungen von

  • FwDV 1
  • FwDV 2
  • DGUV 112-198
  • DGUV 112-199
  • AGBF
  • EUSR
  • BAuA
  • BG

Der Ausbildungsstandort ist Jüchen. Die Praktischen Lehrgangsanteile können an verschiedenen Orten am Niederrhein und im Rhurgebiet liegen.

Schulungen beim Kunden vor Ort, werden gesondert geplant.

Vorrangiges Ziel ist eine realitätsnahe Ausbildung.

 

Teilnahmevoraussetzungen:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres.
  • Körperliche Tauglichkeit, bescheinigt nach G 41.
  • Schwindelfreiheit.
  • Abgeschlossene Erste Hilfe Ausbildung (Bei Rettungsdienstlicher Qualifikation Nachweis über gültige Qualifikation gem. § 5.4 RettG NRW)

 

Die Teilnehmeranzahl beträgt mindestens 4, maximal Teilnehmer.

 

Die Seminarzeiten sind Montags bis Freitags von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr (8 UE)

 

Jeder Teilnehmer ist Selbstverpfleger!

Getränke und Fingerfood werden bei den Theoriestunden gereicht.

 

Die Ausbildung zum Höhenretter beinhaltet zwei Prüfungsteile:

  • Eine schriftliche Prüfung
  • Eine praktische Prüfung als Teil einer SRHT-Einheit, unter Führung eines Einheitsführers.

 

Sollten Teilnehmer während der Ausbildung sich, oder Andere stören, oder in Gefahr bringen, werden diese Teilnehmer des Lehrganges verwiesen.

Eine Rückerstattung der Seminargebühr findet nicht statt!

 

Die Firma RheinAlpin - Höhensicherheitstechnik haftet nicht für fahrlässig verursachte Schäden!

 

Bitte beachten Sie:

Die Lehrgänge der SRHT stellen gewisse Anforderungen an Ihre körperliche Fitness und große Anforderungen an Ihre geistige Auffassungsgabe unter Stressbedingungen!

 

 

3.6.2. Lehrgang Ausbilder und Einheitsführer SRHT

 

Die Ausbildung erfolgt nach den Vorschriften und Empfehlungen von

  • FwDV 1
  • FwDV 2
  • DGUV 112-198
  • DGUV 112-199
  • AGBF
  • EUSR
  • BAuA
  • BG

Der Ausbildungsstandort ist Jüchen. Die Praktischen Lehrgangsanteile können an verschiedenen Orten am Niederrhein und im Rhurgebiet liegen.

Schulungen beim Kunden vor Ort, werden gesondert geplant.

Vorrangiges Ziel ist eine realitätsnahe Ausbildung.

 

Teilnahmevoraussetzungen:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres.
  • Körperliche Tauglichkeit, bescheinigt nach G 41.
  • Schwindelfreiheit.
  • Abgeschlossene Erste Hilfe Ausbildung (Bei Rettungsdienstlicher Qualifikation Nachweis über gültige Qualifikation gem. § 5.4 RettG NRW)
  • Abgeschlossene Grundausbildung in der Speziellen Rettung aus Höhen und Tiefen.
  • Abgeschlossene Ausbildung zum Atemschutz-Geräteträger nach DGUV 112-190.
  • Mindestens 160 Stunden nachgewiesene Einsatz-, und/oder Fortbildungsstunden in der Speziellen Rettung aus Höhen und Tiefen.
  • Erfolgreich abgeschlossener Lehrgang zum Führen von taktischen Einheiten, an einer Landesfeuerwehrschule, Katastrophenschutzschule, Bundeschule, Polizeiakademie, oder vergleichbare Schule der BOS.  (Alternativ bestandener Lehrgang zum Aufsichtführenden "Level 3" der Seilzugangstechnik).

 

Die Teilnehmeranzahl beträgt mindestens 4, maximal Teilnehmer.

 

Die Seminarzeiten sind Montags bis Freitags von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr (8 UE)

 

Jeder Teilnehmer ist Selbstverpfleger!

Getränke und Fingerfood werden bei den Theoriestunden gereicht.

 

Die Ausbildung zum Ausbilder und Einheitsführer beinhaltet drei Prüfungsteile:

  • Eine Lehrprobe als Ausbilder SRHT
  • Eine schriftliche Prüfung
  • Eine praktische Prüfung als Einheitsführer SRHT

 

Sollten Teilnehmer während der Ausbildung sich, oder Andere stören, oder in Gefahr bringen, werden diese Teilnehmer des Lehrganges verwiesen.

Eine Rückerstattung der Seminargebühr findet nicht statt!

 

Die Firma RheinAlpin - Höhensicherheitstechnik haftet nicht für fahrlässig verursachte Schäden!

 

Bitte beachten Sie:

Die Lehrgänge der SRHT stellen gewisse Anforderungen an Ihre körperliche Fitness und große Anforderungen an Ihre geistige Auffassungsgabe unter Stressbedingungen!

 

 

3.6.3. Fortbildungen SRHT

 

Die Fortbildungen erfolgen nach den Vorschriften und Empfehlungen von

  • FwDV 1
  • FwDV 2
  • DGUV 112-198
  • DGUV 112-199
  • AGBF
  • EUSR
  • BAuA
  • BG

Der Ausbildungsstandort ist Jüchen. Die praktischen Lehrgangsanteile können an verschiedenen Orten am Niederrhein und im Rhurgebiet liegen.

Schulungen beim Kunden vor Ort, werden gesondert geplant.

Vorrangiges Ziel ist eine realitätsnahe Ausbildung.

 

Teilnahmevoraussetzungen:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres.
  • Körperliche Tauglichkeit, bescheinigt nach G 41.
  • Schwindelfreiheit.
  • Abgeschlossene Erste Hilfe Ausbildung (Bei Rettungsdienstlicher Qualifikation Nachweis über gültige Qualifikation gem. § 5.4 RettG NRW)
  • Abgeschlossene Grundausbildung in der Speziellen Rettung aus Höhen und Tiefen.
  • Abgeschlossene Ausbildung zum Atemschutz-Geräteträger nach DGUV 112-190 (Nur im Fortbildungsmodul "Confined Space").

 

Die Teilnehmeranzahl beträgt mindestens 4, maximal Teilnehmer.

 

Die Seminarzeiten sind Montags bis Freitags von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr (8 UE)

 

Jeder Teilnehmer ist Selbstverpfleger!

Getränke und Fingerfood werden bei den Theoriestunden gereicht.

 

Die Fortbildungen SRHT sind Prüfungsfrei!

 

 

Sollten Teilnehmer während der Ausbildung sich, oder Andere stören, oder in Gefahr bringen, werden diese Teilnehmer des Lehrganges verwiesen.

Eine Rückerstattung der Seminargebühr findet nicht statt!

 

Die Firma RheinAlpin - Höhensicherheitstechnik haftet nicht für fahrlässig verursachte Schäden!

 

Bitte beachten Sie:

Die Lehrgänge der SRHT stellen gewisse Anforderungen an Ihre körperliche Fitness und große Anforderungen an Ihre geistige Auffassungsgabe unter Stressbedingungen!

 

 

3.6.4. Schulungen nach DGUV R 112-198 und DGUV R 112-199

 

Die Fortbildungen erfolgen nach den Vorschriften und Empfehlungen von

  • DGUV 112-198
  • DGUV 112-199
  • BAuA
  • BG

Der Ausbildungsstandort ist Jüchen. Die praktischen Lehrgangsanteile können an verschiedenen Orten am Niederrhein und im Rhurgebiet liegen.

Schulungen beim Kunden vor Ort, werden gesondert geplant.

Vorrangiges Ziel ist eine realitätsnahe Ausbildung.

 

Teilnahmevoraussetzungen:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres.
  • Körperliche Tauglichkeit, bescheinigt nach G 41.
  • Schwindelfreiheit.
  • Abgeschlossene Erste Hilfe Ausbildung (Bei Rettungsdienstlicher Qualifikation Nachweis über gültige Qualifikation gem. § 5.4 RettG NR

 

Die Teilnehmeranzahl beträgt mindestens 4, maximal Teilnehmer.

 

Die Seminarzeiten sind Montags bis Freitags von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr (8 UE)

 

Jeder Teilnehmer ist Selbstverpfleger!

Getränke und Fingerfood werden bei den Theoriestunden gereicht.

 

Die Schulungen nach DGUV R 112-198 und GUV R 112-199 sind Prüfungsfrei!

 

 

3.6.5. Schulungen nach DGUV R 312-906 (Sachkundiger für PSAgA)

 

Die Fortbildungen erfolgen nach den Vorschriften und Empfehlungen von

  • DGUV 112-198
  • DGUV 112-199
  • BAuA
  • BG

Der Ausbildungsstandort ist Jüchen.

Schulungen beim Kunden vor Ort, werden gesondert geplant.

Vorrangiges Ziel ist eine realitätsnahe Ausbildung.

 

Teilnahmevoraussetzungen:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres.
  • Einschlägige Erfahrung im Umgang mit PSAgA

 

Die Teilnehmeranzahl beträgt mindestens 4, maximal Teilnehmer.

 

Die Seminarzeiten sind Montags bis Freitags von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr (8 UE)

 

Jeder Teilnehmer ist Selbstverpfleger!

Getränke und Fingerfood werden bei den Theoriestunden gereicht.

 

Die Ausbildung zum Sachkundigen für PSAgA beinhaltet zwei Prüfungsteile:

  • Eine schriftliche Prüfung
  • Eine praktische Prüfung

 

3.7. Prüfungsteilnahme

 

Zur Teilnahme an schriftlichen und praktischen Prüfungen in Lehrgängen der SRHT, werden Sie unter folgenden Voraussetzungen zugelassen:

 

  • Teilnahme an allen 72 Unterrichtseinheiten im Lehrgang.
  • Feststellung des Ausbilderteams, dass Sie körperlich und geistig allen Ausbildungsinhalten folgen konnten.

 

Jedem Teilnehemer wird die Prüfungsordnung zur Einsicht vorgelegt.

 

 

3.8. Mitzubringendes Material:

 

  • 1x Arbeits-, Sitz-, und Haltegurt nach EN 361 / EN 813, mit Bruststeigklemme,
  • 1x statische Standplatzsicherung Petzl Adjust-Y,
  • 1x Handsteigklemme links (auch bei Rechtshändern!!!) mit Fußtrittschlinge,
  • 1x Helm nach EN 12492,
  • 1x Sicherheitsschuhwerk S3,
  • 1x Abseilgerät Petzl I´D,
  • 1x mitlaufendes Sicherungsgerät an beweglicher Führung Petzl ASAP, oder ASAP-Lock mit Absorbica für doppelte Personenlast,
  • 1x kleine Umlenkrolle Petzl Rollclip A,
  • 1x dünne Handschuhe (z.B. Gartenhandschuhe).

 

Diesen hier aufgeführten Ausrüstungssatz können Sie für die Dauer des Lehrganges, für eine Leihgebühr von 100 € auch bei uns leihen!

 

 

 

4. Tätigkeiten in der Seilzugangstechnik

 

4.1. Angebote

 

Alle Angebote des Auftraggebers sind unverbindlich und freibleibend. Angaben über Leistungen, Materialien etc. sind firmen- und branchenübliche Näherungswerte. Durch technische Entwicklungen geänderte Leistungen und sonstige Merkmale müssen daher vorbehalten bleiben. Änderungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig vor Leistungsbeginn mitgeteilt.

Ergeben sich nach der Angebotserstellung seitens des Auftraggebers Änderungen hinsichtlich der Abwicklung des Auftrages, obliegt es dem Auftragnehmer dieses geänderte Angebot anzunehmen oder abzulehnen.

 

 

4.2. Auftragserteilung

 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer hinsichtlich des potentiellen Auftragsortes ausreichende Informationen wie z.B. Anschlagpunkte, Seilstrecken, Zustieg, Zugang u.ä. zur Verfügung zu stellen. Andernfalls behalten wir uns vor, auf Kosten des Auftraggebers eine angemessene Vor-Ort-Besichtigung durchzuführen.

 

Vor Auftragsausführung muss eine schriftliche Auftragsbestätigung bzw. Vertragsunterzeichnung vorliegen. Die Auftragsbestätigung bzw. der Vertrag kann uns per Post, oder Email als eingescanntes PDF-Dokument erreichen. Die wesentlichen Vertragsbestandteile (Vertragspartei, Vertragsgegenstand, Vergütung) müssen sich aus der Auftragsbestätigung ergeben.

 

 

4.3. Leistungserbringung

 

Die vereinbarten Leistungszeiten können von dem Auftragnehmer nur eingehalten werden, wenn der Betriebsablauf und der Transportablauf ungestört erfolgen. Im Falle höherer Gewalt und vergleichbarer Ereignisse sind die Leistungszeiten unverbindlich. Deren Nichteinhaltung hat keine Schadensersatzansprüche zur Folge.

 

Verzögerungen, welche durch im Vorfeld nicht ersichtliche / nicht kalkulierbare Hindernisse / Erschwernisse entstehen und welche erst im laufenden Arbeitsablauf ersichtlich werden, werden angezeigt, dokumentiert und separat berechnet.

 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Leistungserbringung erforderlichen Bauanträge zu stellen und Gutachten und Genehmigungen (z.B. Absperrungen) spätestens zum vereinbarten Ausführungsbeginn beizubringen.

 

Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer, vor Beginn der Arbeiten Kopien der notwendigen Unterlagen zu übermitteln. Verzögerungen, die sich aus nicht vorhandenen oder unkorrekt gestellten Anträgen ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ergeben sich durch verspätet eingereichte Anträge Änderungen der Abwicklung des Auftrages, trägt der Auftraggeber die daraus entstehenden Kosten.

 

 

4.4. Verwendete Materialen

 

Der Auftragnehmer arbeitet im Rahmen der Seilzugangstechnik grundsätzlich nicht mit scharfen, rotierenden oder sägenden Werkzeugen, ferner nicht mit Säuren, Laugen oder Flüssigkeiten, die ätzende, betäubende oder bewusstseinsverändernde Dämpfe ausgasen, nicht mit Verdünnungen und umweltschädlichen Chemikalien.

 

Ausnahmen hierzu bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Gegebenenfalls hat der Auftraggeber, Proben der zu verwendenden Stoffe inkl. Auszug aus dem Material-Stammdatenblatt zur Verfügung zu stellen, um eine Überprüfung der Auswirkungen auf das Sicherheitsmaterial zu ermöglichen.

Die Verwendung von Befestigungsmitteln des Auftraggebers im Rahmen von Montagearbeiten (z.B. bei der Anbringung von Werbemitteln), bedarf einer diesbezüglichen Absprache. Sollte der Auftragnehmer die Befestigungsmittel als ungeeignet bewerten oder sollten die Befestigungsmittel nicht zugelassen sein, behält sich der Auftragnehmer vor, die Auftragsdurchführung zu verweigern. Ansprüche des Auftraggebers entstehen dadurch nicht.

 

 

4.5. Sicherheitsvorkehrungen

 

Der Auftragnehmer beachtet stets die gesetzlichen Bestimmungen. Hinsichtlich der vom Auftragnehmer angewandten Sicherungstechniken und Arbeitstechniken, im Rahmen von seilunterstützenden Maßnahmen hat der Auftraggeber kein Weisungsrecht.

 

Die seilunterstützenden Arbeiten werden grundsätzlich in Zweier-Teams durchgeführt. Die Rettung der Seilzugangstechniker muss zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein. Rettungsmittel werden vom Auftragnehmer gestellt.

Der Auftragnehmer benennt einen Aufsichtführenden. Dieser ist auch gegenüber Dritten weisungsbefugt, sofern es sich um sicherheitsrelevante Maßnahmen handelt. Sind mehr als 4 Höhenarbeiter erforderlich, sollen zwei Aufsichtführende anwesend sein. Der Auftragnehmer stellt grundsätzlich ein Rettungskonzept für alle am Projekt Tätigen.

 

 

4.6. Vergütung und Zahlungsmodalitäten

 

Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, gelten die Vergütungen zum Tag der Leistungserbringung, gemäß des Angebotes.

 

Die Rechnungslegung erfolgt nach Leistungserfüllung. Sollte es sich um Aufträge handeln, die mehr als 5 Werktage andauern, ist der Auftragnehmer berechtigt, Abschlagsrechnungen zu stellen.

 

Bei Erstkunden behält sich der Auftragnehmer vor, bei Auftragserteilung eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % des Auftragswertes zu fordern. Diese Vorauszahlung hat der Auftraggeber in Form einer Überweisung zu erbringen.

 

Sämtliche Rechnungen sind vom Auftraggeber innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungszugang zu zahlen.

Zahlungen erfolgen per Überweisung auf unser Firmenkonto. Die Gewährung von Skontoabzügen bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Eine Aufrechnung kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen erfolgen.

Die Vereinbarung von Vorauskasse ist zulässig. Ratenzahlungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

Sollte der Auftraggeber gewerblich handeln, führt der Auftragnehmer Aufträge Dritten gegenüber, im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers durch, es sei denn es wurde Abweichendes schriftlich vereinbart.

 

 

4.7. Unterkunft und Fahrtkosten

 

a) Aufträge mit > 150 km Entfernung

 

Bei Aufträgen, die länger als 8 Stunden dauern, bzw. und deren Entfernung zu unserem Firmensitz mehr als 150 km betragen, werden geeignete Unterkünfte  im Rahmen einer Einzelzimmerbelegung inkl. Frühstück erforderlich. Diese Kosten werden dem Auftraggeber zur Last gelegt.

Der Auftraggeber hat ferner die Kosten der An- und Abreise, die bei Benutzung eines Kraftfahrzeugs entstehen, zu tragen. Die Fahrtkosten betragen 0,40 € pro Kilometer. Ausschlaggebend ist der Firmensitz des Auftragnehmers.

 

b) Aufträge < 150 km Entfernung

 

Bei Aufträgen, die weniger als, bzw. genau 150 km entfernt sind, werden die Fahrtkosten als Pauschale ins Angebot einberechnet.

 

 

4.8. Rücktritt vom Vertrag

 

Der Auftraggeber kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Im diesem Fall hat der Auftraggeber folgende Stornogebühren zu leisten:

 

         Rücktritt 20 bis 15 Werktage vor Vertragsbeginn       25 % der vereinbarten Netto-Vertragssumme

         Rücktritt 14 bis 8 Werktage vor Vertragsbeginn         50 % der vereinbarten Netto-Vertragssumme

         Rücktritt 7 bis 3 Werktage vor Vertragsbeginn           75 % der vereinbarten Netto-Vertragssumme

         Rücktritt ab 2 Werktag vor Vertragsbeginn                95 % der vereinbarten Netto-Vertragssumme

 

Entscheidend für die Fristberechnung ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Die Kosten der Materialien, die zum Zwecke der Auftragserledigung beschafft wurden, sind in voller Höhe zu ersetzen. Es bleibt dem Auftraggeber unbenommen, dem Auftragnehmer nachzuweisen, dass ein geringer Schaden entstanden ist. Im Falle einer Kündigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

 

4.9. Vertragsstrafen

 

Die Vereinbarung von Vertragsstrafen ist ausgeschlossen. 

 

 

4.10. Gewährleistungsbestimmungen

 

Etwaige Leistungsmängel hat der Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnisnahme zu rügen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Mängel, die durch höhere Gewalt entstanden sind. Mängel an Teilleistungen berechtigen nicht zur Annullierung des ganzen Auftrages oder anderer bereits erteilter und bestätigter Aufträge. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

 

4.11. Haftung

 

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinal-pflichten) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Auftragnehmers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines unserer Erfüllungsgehilfen gilt.

Für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

 

 

4.12. Datenerfassung und Bildrechte

 

Zum Zwecke der Auftragsverarbeitung und der Übersendung etwaiger Informationen werden die Daten des Auftraggebers gespeichert und verarbeitet. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.

Zum Zwecke von Referenz- und Werbemaßnahmen ist der Auftragnehmer berechtigt, Bild- und Tonaufnahmen des Objekts und dessen Auftragsdurchführung zu machen. Die Schaffung von Bild- und Tonaufnahmen unserer Arbeiten und deren Verbreitung ohne unsere Zustimmung ist untersagt. Verbotswidrige Bild- und Tonaufnahmen sind gegen Erstattung der Materialkosten an uns herauszugeben. Die Nutzungsrechte an Bild- und Tonaufnahmen, deren Erhebung der Auftragnehmer zugestimmt hat, geht auf ihn über. Dem Auftraggeber ist in diesem Fall lediglich die private bzw. firmeninterne Verwendung gestattet.

 

 

5. Widerrufsrecht

 

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen Verträge zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag,

  • an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie eine oder mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese einheitlich geliefert wird bzw. werden;
  • an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und diese getrennt geliefert werden;
  • an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat, sofern Sie eine Ware bestellt haben, die in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert wird;

 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (RheinAlpin - Höhensicherheitstechnik, Langstegerweg 10, 41363 Jüchen, Telefonnr.: 02165 170 60 60, E-Mail-Adresse: info@rheinalpin.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, oder

E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist

absenden.

 

 

5.1. Folgen des Widerrufs

 

Wenn Sie Verträge widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit

Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene,

günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die

Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das

Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem

Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung für paketversandfähige Waren verweigern, bis wir diese Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den

Nachweis erbracht haben, dass Sie diese Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die paketversandfähigen Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über

den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die

paketversandfähigen Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung paketversandfähiger Waren sowie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung nicht paketversandfähiger Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit,

Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

 

5.2. Ausschluss- bzw. Erlöschensgründe

 

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen

  • zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den

Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;

  • zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde;
  • zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat;
  • zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.

 

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen

  • zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
  • zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden;
  • zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

 

 

6. Schlussbestimmungen

 

Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Grevenborich, sofern der Auftraggeber ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

 

 

 

 

 

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